Kannikar Thai Massage
Traditionelle Thai-Massage
Meerbusch-Büderich · Düsseldorf-Oberkassel

Impressum

Kannikar Thai Massage
Blasberg-Insuk/Blasberg GbR
Eschenweg 1B
40667 Meerbusch

Gesellschafter:
Kannikar Blasberg-Insuk, Lehrerin für Thaimassage an der WatPo-Schule, Bangkok
Hubert Blasberg, Dipl.-Kfm.

Telefon: 02132 / 67 34 088
E-Mail: info@kannikar-thai-massage.de
Internet: www.kannikar-thai-massage.de

Thaimassage vs. § 1 Heilpraktikergesetz

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Thaimassage in Deutschland im Gegensatz zu Thailand und vielen anderen Ländern nicht als Therapie im Sinne des geltenden Heilpraktikergesetzes anerkannt ist.

Bei uns werden keine Diagnosen gestellt, Symptome behandelt oder irgendwelche Heilversprechen abgegeben. Thaimassagen können bei Vorliegen einer Erkrankung den Besuch bei einem Arzt nicht ersetzen. Unsere Massagen dürfen in Deutschland nur als Wellness-Anwendungen bezeichnet werden, die allein der allgemeinen Entspannung, dem Wohlbefinden und der Gesundheitsprävention dienen.

Dennoch bestätigen viele Mediziner und Physiotherapeuten die positive Wirkung der Thaimassage auf die menschliche Gesundheit. Daher haben wir auch viele Kunden aus medizinischen Berufen, u.a. Ärzte, Physiotherapeuten und auch Heilpraktiker.

Das aus der Nazizeit stammende Heilpraktikergesetz (1939) ist zur Zeit stark in der Diskussion. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Jahr 2021 ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das inzwischen vorliegt. Änderungen oder die Abschaffung des Gesetzes werden abzuwarten sein.

Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung, die klassischerweise die Qualifikation von Heilberufen kennzeichnen, sieht das Heilpraktikergesetz nicht vor. Eine Heilpraktikererlaubnis und damit die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde erhält vielmehr jede Person, die in einer Überprüfung vor dem Gesundheitsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle nachweist, dass von ihr keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten ausgeht. Es wird nicht überprüft, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse die angehende Heilpraktikerin oder der angehende Heilpraktiker nachweisen kann. Im Gegensatz zu Ärzten müssen Heilpraktiker lediglich nachweisen, dass sie keinen Schaden verursachen und nicht, dass sie tatsächlich heilen können.

Wer eine Behandlung der Alternativmedizin mit Zuckerkügelchen ohne jeden evidenzbasierten medizinischen Nachweis der Wirksamkeit oder spirituelle Methoden bevorzugt, die nur auf Placebo-Effekten beruhen, sollte einen Heilpraktiker aufsuchen. Wer diesem Hokuspokus dagegen in Asien erprobte wirksame Massagetechniken vorzieht, sollte zu uns kommen.

Unsere Masseurinnen haben in Thailand an einer anerkannten Schule umfassende theoretische und praktische Kenntnisse erworben und können verantwortungsvoll damit umgehen. Alle Masseurinnen haben eine Prüfung abgelegt und ein Zeugnis erhalten, das bei uns eingesehen werden kann.

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Gestaltung und Umsetzung: Nikreative